Besitzen Sie den Führerschein der Klasse B bereits seit fünf Jahren und sind mindestens 25 Jahre alt?
Dann haben Sie seit Kurzem die Möglichkeit durch zusätzliche Praxisstunden die Fahrerlaubnis B196 zu erwerben.
Diese berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern bis 125cm³ (Klasse A1), Rollern, sowie Mopeds.
Anforderungen:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Im Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens 5 Jahren
- Vier Theoriestunden á 90 Minuten.
- Fünf Fahrstunden á 90 Minuten.
- Das Ablegen einer weiteren Prüfung (sowohl Theorie als auch Praxis) ist nicht erforderlich.
Gerne bieten wir Ihnen diese Ausbildung an – kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!